„Meine Familie weiß doch, wo meine Unterlagen liegen.“ Für den Ordner im Schrank stimmt das vielleicht. Aber wer kennt die PIN Ihres Smartphones, das Passwort Ihres E-Mail-Kontos oder weiß, welche Abos jeden Monat abgebucht werden? Ohne Vorbereitung stehen Angehörige im Ernstfall vor verschlossenen Türen – während Verträge weiterlaufen und Erinnerungsfotos unerreichbar werden. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Ihren digitalen Nachlass in wenigen Schritten ordnen, ohne dabei neue Sicherheitslücken zu schaffen.
KURZ-EMPFEHLUNG / KERNAUSSAGE
Online-Konten gehen im Todesfall grundsätzlich auf die Erben über – das hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden. Praktisch nützt das wenig, wenn niemand Zugang hat. Die Lösung besteht aus drei Bausteinen: einer Übersicht über Ihre Konten, einer schriftlichen Vollmacht über den Tod hinaus für eine Vertrauensperson und den eingebauten Nachlassfunktionen großer Anbieter wie Apple, Google und Meta. Passwörter gehören dabei weder ins Testament noch zu kommerziellen Nachlassdiensten.
| Anbieter | Eingebaute Funktion | Was sie leistet | Wo einrichten |
| Apple (iPhone, iCloud) | Nachlasskontakt | Vertrauensperson erhält nach Vorlage einer Sterbeurkunde Zugriff auf gespeicherte Daten wie Fotos und Dokumente | Einstellungen › Ihr Name › Anmeldung & Sicherheit › Nachlasskontakt |
| Google (Gmail, Google Fotos) | Kontoinaktivität-Manager | Benachrichtigt nach einer selbst gewählten Zeit der Inaktivität bestimmte Personen, teilt Daten oder löscht das Konto | Google-Konto › Daten und Datenschutz |
| Facebook / Instagram (Meta) | Nachlasskontakt bzw. Gedenkzustand | Konto kann in einen Gedenkzustand versetzt oder gelöscht werden; Nachlasskontakt verwaltet eingeschränkt | Einstellungen › Kontenübersicht bzw. Konto-Einstellungen |
| Passwort-Manager | Notfallzugriff (je nach Anbieter) | Vertrauensperson kann nach Wartezeit Zugriff anfordern | In den Einstellungen des jeweiligen Programms |
Was mit Ihren Konten passiert, wenn Sie nichts regeln
Rechtlich ist die Lage seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2018 klar: Verträge mit Anbietern wie sozialen Netzwerken oder E-Mail-Diensten gehen wie andere Verträge auf die Erben über. Das Urteil betraf ein Facebook-Konto, die Grundsätze gelten aber allgemein.
Im Alltag ist der Weg trotzdem steinig. Viele Anbieter verlangen Erbschein oder Sterbeurkunde, antworten nur auf Englisch oder brauchen Wochen. Solange niemand Zugang hat, laufen kostenpflichtige Abos weiter, Kundenkonten bei Online-Händlern bleiben aktiv und Fotos in der Cloud sind unerreichbar. Besonders schwierig wird es, wenn das Smartphone mit einer PIN gesperrt ist und dort die Zwei-Faktor-Bestätigung für andere Konten läuft.
Handlungsempfehlung: Gehen Sie davon aus, dass Ihre Angehörigen ohne Vorbereitung nur mit großem Aufwand an Ihre Konten kommen. Schon eine einfache Übersicht nimmt ihnen im Ernstfall einen Großteil dieser Arbeit ab.
Schritt 1: Die Konto-Übersicht – was hineingehört
Die Grundlage ist eine Liste aller wichtigen digitalen Zugänge. Sie muss nicht perfekt sein, aber die großen Posten enthalten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, zu jedem Konto auch festzuhalten, was damit geschehen soll: löschen, in einen Gedenkzustand versetzen oder weiterführen.
Diese Konten gehören auf die Liste
- E-Mail-Konten – oft der Generalschlüssel, weil sich darüber andere Passwörter zurücksetzen lassen
- Smartphone und Computer: Entsperr-PIN bzw. Anmeldekennwort
- Cloud-Speicher und Foto-Dienste
- Online-Banking, PayPal und andere Zahlungsdienste
- Soziale Netzwerke und Messenger
- Abos: Streaming, Zeitungen, Software, Mitgliedschaften, Apps
- Kundenkonten bei Online-Händlern, Vergleichs- und Reiseportalen
- Eigene Webseiten, Domains und Hosting-Verträge
Sicher aufbewahren
Die Liste mit Zugangsdaten ist ein sehr sensibles Dokument. Bewahren Sie sie nicht offen auf dem Schreibtisch auf, sondern zum Beispiel in einem verschlossenen Umschlag an einem sicheren Ort, von dem Ihre Vertrauensperson weiß – oder in einem Passwort-Manager mit Notfallzugriff. Passwörter gehören ausdrücklich nicht ins Testament: Es wird nach dem Tod eröffnet und kann von mehreren Personen gelesen werden.
Handlungsempfehlung: Beginnen Sie mit den fünf wichtigsten Zugängen – Smartphone-PIN, E-Mail, Online-Banking, Cloud mit Fotos und das teuerste Abo. Ergänzen Sie den Rest nach und nach und aktualisieren Sie die Liste, wenn Sie Passwörter ändern.
Schritt 2: Die Vollmacht über den Tod hinaus
Eine Liste allein berechtigt noch niemanden zum Handeln. Dafür braucht Ihre Vertrauensperson eine Vollmacht, die ausdrücklich auch über den Tod hinaus gilt und den digitalen Bereich umfasst. Nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale sollte sie schriftlich verfasst, mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein.
Wer bereits eine Vorsorgevollmacht hat, kann den digitalen Bereich dort ergänzen oder eine eigene digitale Vollmacht aufsetzen. Bei komplexeren Situationen – etwa bei Geschäftskonten, eigenen Webseiten mit Einnahmen oder Kryptowerten – ist eine anwaltliche oder notarielle Beratung sinnvoll.
Handlungsempfehlung: Sprechen Sie mit der Person, die Sie bevollmächtigen wollen, bevor Sie das Dokument aufsetzen. Sie sollte wissen, wo Vollmacht und Konto-Übersicht liegen und welche Wünsche Sie für einzelne Konten haben.
Schritt 3: Die Nachlassfunktionen der großen Anbieter nutzen
Apple, Google und Meta bieten eigene Werkzeuge, mit denen Sie festlegen, was mit Ihren Daten passiert. Der Vorteil: Sie verraten dabei kein Passwort, und die Anbieter erkennen Ihre Entscheidung ohne langen Schriftverkehr an.
Apple: Nachlasskontakt
Auf dem iPhone können Sie in den Einstellungen einen oder mehrere Nachlasskontakte bestimmen. Diese erhalten einen Zugriffsschlüssel und können nach Ihrem Tod mit einer Sterbeurkunde Zugriff auf in der iCloud gespeicherte Daten wie Fotos, Notizen und Dokumente beantragen.
Google: Kontoinaktivität-Manager
Bei Google legen Sie fest, nach wie vielen Monaten ohne Aktivität Ihr Konto als inaktiv gilt. Danach werden ausgewählte Personen benachrichtigt, erhalten auf Wunsch Zugriff auf bestimmte Daten, oder das Konto wird gelöscht.
Facebook und Instagram: Gedenkzustand
Bei Meta können Sie einen Nachlasskontakt bestimmen, der ein Konto im Gedenkzustand eingeschränkt verwalten darf, oder festlegen, dass das Konto nach Ihrem Tod gelöscht wird.
Handlungsempfehlung: Richten Sie diese drei Funktionen an einem Nachmittag ein – jeweils nur wenige Minuten Aufwand. Notieren Sie auf Ihrer Konto-Übersicht, bei welchen Diensten Sie das bereits erledigt haben.
Sicherheit: Warum Vorsorge keine neue Lücke öffnen darf
Digitale Vorsorge hat eine Kehrseite: Eine Liste mit allen Passwörtern ist für Betrüger Gold wert. Deshalb gilt: Keine Zugangsdaten per E-Mail oder Messenger verschicken, keine unverschlüsselte Datei auf dem Computer speichern und keine Passwörter an Firmen weitergeben, die im Internet digitale Nachlassverwaltung anbieten. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich davon ab – niemand weiß, ob es diese Firmen im Ernstfall noch gibt und wie sicher sie mit den Daten umgehen.
Auch Angehörige sollten wachsam sein: Nach Todesfällen tauchen immer wieder gefälschte Rechnungen oder angebliche Abo-Forderungen auf. Was nicht in der Konto-Übersicht steht, sollte vor einer Zahlung genau geprüft werden.
Handlungsempfehlung: Nutzen Sie für die Zugangsdaten entweder Papier an einem sicheren Ort oder einen seriösen Passwort-Manager mit Notfallzugriff – niemals ein unverschlüsseltes Dokument oder einen kommerziellen Nachlassdienst.
Typische Fehler und Stolperfallen
- Passwörter ins Testament schreiben – es wird nach dem Tod von mehreren Personen gelesen
- Zugangsdaten an kommerzielle Nachlassdienste weitergeben
- Die Smartphone-PIN vergessen – ohne sie ist oft auch die Zwei-Faktor-Bestätigung für andere Konten blockiert
- Eine Liste anlegen und nie aktualisieren
- Keine Vollmacht über den Tod hinaus erteilen – dann bleibt nur der langwierige Weg über den Erbschein
- Laufende Abos nicht erfassen – sie werden weiter abgebucht, bis jemand kündigt
Checkliste: Digitaler Nachlass in fünf Schritten
- Konto-Übersicht anlegen: die fünf wichtigsten Zugänge zuerst, dann nach und nach ergänzen
- Für jedes Konto festhalten: löschen, Gedenkzustand oder weiterführen
- Vertrauensperson bestimmen und eine schriftliche Vollmacht über den Tod hinaus aufsetzen
- Nachlasskontakt bei Apple, Kontoinaktivität-Manager bei Google und Gedenkeinstellungen bei Meta einrichten
- Aufbewahrungsort festlegen, Vertrauensperson informieren und die Liste einmal im Jahr prüfen
| Meine Erfahrung auf einen Blick
Wer selbst mit Webseite, YouTube-Kanal, Cloud-Fotos und mehreren Abos unterwegs ist, merkt beim ersten Aufschreiben, wie viel sich über die Jahre angesammelt hat – und wie wenig davon jemand anderes kennt. Die eingebauten Nachlassfunktionen von Apple und Google sind in wenigen Minuten eingerichtet. Es gibt kaum einen einfacheren Weg, Angehörigen später viel Arbeit zu ersparen. |
Fazit
Der digitale Nachlass ist rechtlich geklärt, praktisch aber nur dann gut geregelt, wenn Sie selbst vorsorgen. Eine Konto-Übersicht, eine Vollmacht über den Tod hinaus und die Nachlassfunktionen der großen Anbieter decken das Wesentliche ab – mit überschaubarem Aufwand. Offen bleibt bei manchen kleineren Diensten und Messengern, wie sie im Ernstfall konkret verfahren; hier hilft nur, die Übersicht aktuell zu halten und im Zweifel den Kundenservice direkt zu fragen.
Wichtiger Hinweis
Alle Angaben zu Funktionen, Menüpfaden, Preisen und Einstellungen beruhen auf persönlichen Einschätzungen und Recherchen ohne Gewähr und können sich durch App- oder Software-Updates ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Informieren Sie sich vor wichtigen Schritten zusätzlich im offiziellen Hilfebereich des jeweiligen Anbieters und bei rechtlichen Fragen bei einer Anwältin, einem Anwalt oder einem Notariat.
Quellen
- Bundesgerichtshof – Urteil vom 12. Juli 2018, Az. III ZR 183/17 (digitaler Nachlass)
- Verbraucherzentrale – Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?
- Apple Support – Nachlasskontakt für die Apple-ID hinzufügen
- Google-Konto-Hilfe – Kontoinaktivität-Manager
- Meta-Hilfebereich – Nachlasskontakt und Gedenkzustand

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