„Die Wohnung läuft ja einfach weiter, während wir weg sind.“ Genau dieser Gedanke kann teuer werden. Wer ab 50 für drei, vier oder fünf Monate in die Sonne zieht, lässt ein Zuhause zurück, das in dieser Zeit leer steht – und für Versicherungen ist ein leerstehendes Zuhause ein anderes Risiko als ein bewohntes. Dieser Beitrag zeigt, was Sie vor der Abreise regeln sollten, damit Sie im Frühjahr nicht vor einem Wasserschaden stehen, für den niemand zahlt.
KURZ-EMPFEHLUNG / KERNAUSSAGE
Das größte Risiko beim Überwintern liegt nicht im Urlaubsland, sondern zu Hause: Viele Hausratversicherungen werten eine Wohnung, die länger als rund 60 Tage unbewohnt ist, als sogenannte Gefahrerhöhung – das müssen Sie melden. Dazu kommen Frostschutz-Pflichten bei der Heizung und die Frage, wer während Ihrer Abwesenheit nach dem Rechten sieht. Wer diese drei Punkte vor der Abreise klärt, hat das Wesentliche erledigt.
| Was regeln? | Warum? | Bei wem? | Wann? |
| Längere Abwesenheit melden | Leerstand kann als Gefahrerhöhung gelten – sonst droht Leistungskürzung | Hausrat- und ggf. Wohngebäudeversicherung | 4–6 Wochen vorher |
| Heizung und Wasser | Frostschäden sind nur versichert, wenn Pflichten eingehalten werden | Selbst, ggf. Vermieter oder Hausverwaltung | Letzter Tag vor Abreise |
| Vertrauensperson mit Schlüssel | Kontrolle, Post, Notfälle, Nachweis regelmäßiger Begehung | Nachbarn, Familie, Freunde | 2–4 Wochen vorher |
| Post und Fristen | Behördenbriefe mit Fristen laufen weiter | Deutsche Post, Vertrauensperson | 2–3 Wochen vorher |
| Auto | Standschäden, Versicherung, Batterie | Kfz-Versicherung, Zulassungsstelle | 2–4 Wochen vorher |
Warum ein leeres Zuhause für Versicherungen ein anderes Risiko ist
In einer bewohnten Wohnung fällt ein tropfender Anschluss oder ein aufgebrochenes Fenster nach wenigen Stunden auf. In einer leeren Wohnung kann ein Schaden wochenlang unbemerkt wachsen. Genau deshalb enthalten viele Hausratversicherungen eine Klausel zum „vorübergehenden Unbewohntsein“: Steht die Wohnung länger als eine bestimmte Frist leer – häufig sind es 60 Tage –, gilt das als Gefahrerhöhung. Der Bund der Versicherten weist schon seit Jahren darauf hin, dass Überwinterer das vorab melden sollten.
Wichtig ist das Wort „unbewohnt“. Viele Verträge sehen eine Wohnung nicht als unbewohnt an, solange sie regelmäßig betreten und kontrolliert wird. Eine Vertrauensperson, die zwei- bis dreimal pro Woche vorbeischaut, kann den Unterschied machen – vorausgesetzt, das ist mit dem Versicherer so abgestimmt.
Handlungsempfehlung: Suchen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach den Stichworten „Unbewohntsein“, „Gefahrerhöhung“ und „Obliegenheiten“. Melden Sie Ihre Abwesenheit schriftlich mit Abreise- und Rückkehrdatum und lassen Sie sich bestätigen, unter welchen Bedingungen der Schutz bestehen bleibt.
Heizung, Wasser, Strom: was vor der Abreise wirklich zu tun ist
Heizung nicht ganz abdrehen
Der klassische Winterschaden ist das geplatzte Wasserrohr. Wer die Heizung komplett abschaltet, riskiert nicht nur Frostschäden, sondern verletzt oft auch eine vertragliche Pflicht. In der Wohngebäudeversicherung ist es üblich, dass Gebäude in der kalten Jahreszeit beheizt werden – oder alle wasserführenden Leitungen abgesperrt und entleert sind. Die Frostschutzstellung am Thermostat verhindert zwar Frost, in ausgekühlten Räumen kann aber Schimmel entstehen. Eine niedrige, gleichmäßige Temperatur ist deshalb meist die bessere Wahl.
Wasser absperren – mit Bedacht
Den Haupthahn der Wohnung zuzudrehen, verhindert Leitungswasserschäden durch Waschmaschine, Spülmaschine oder undichte Schläuche. Bei Heizungen, die Wasser aus der Hausleitung nachspeisen, sollten Sie vorher kurz mit Heizungsfachbetrieb oder Hausverwaltung klären, ob das Absperren die Anlage beeinträchtigt.
Strom: nur das Nötige laufen lassen
Kühlschrank leeren, abtauen und offen stehen lassen, Stand-by-Geräte vom Netz nehmen. Die Heizungssteuerung, eine eventuelle Alarmanlage und – falls vorhanden – Zeitschaltuhren für Licht bleiben am Strom. Zeitschaltuhren sind eine günstige Möglichkeit, eine bewohnte Wohnung vorzutäuschen.
Handlungsempfehlung: Schreiben Sie sich eine kurze Abreise-Checkliste für den letzten Tag: Heizung auf niedriger Stufe, Wasser zu, Fenster verriegelt, Kühlschrank leer, Stecker gezogen, Zeitschaltuhren aktiv. Fotografieren Sie Thermostat und Haupthahn – das ist im Schadensfall ein hilfreicher Nachweis.
Wer schaut nach dem Rechten? Die Vertrauensperson richtig einbinden
Eine Vertrauensperson ist beim Überwintern mehr als eine Gefälligkeit – sie ist oft der wichtigste Baustein Ihres Versicherungsschutzes. Sie leert den Briefkasten, lüftet, kontrolliert Heizung und Leitungen und ist im Notfall ansprechbar, etwa wenn der Nachbar unter Ihnen einen Wasserfleck an der Decke entdeckt.
Damit das funktioniert, braucht die Person mehr als einen Schlüssel: Ihre Telefonnummer im Ausland, die Nummern von Hausverwaltung, Versicherung und einem Handwerksbetrieb sowie eine kurze Anleitung, wo Haupthahn, Sicherungskasten und Heizungsthermostat sind.
Wer zur Miete wohnt, sollte zusätzlich den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren, wer während der Abwesenheit Zugang hat. Eine Untervermietung – auch nur für einige Wochen – ist dagegen nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig und kann den Versicherungsschutz zusätzlich verändern.
Handlungsempfehlung: Vereinbaren Sie feste Kontrollintervalle, zum Beispiel zweimal pro Woche, und bitten Sie Ihre Vertrauensperson um eine kurze Nachricht nach jedem Besuch. So haben Sie selbst Ruhe – und im Zweifel einen Nachweis für die Versicherung.
Post, Fristen und Behördenbriefe
Ein voller Briefkasten ist das deutlichste Zeichen für eine leere Wohnung. Dazu kommt ein unterschätztes Risiko: Behördenbriefe – etwa vom Finanzamt, von der Rentenversicherung oder von Gerichten – setzen Fristen, die während Ihrer Abwesenheit weiterlaufen. „Ich war im Ausland“ ist kein automatischer Entschuldigungsgrund.
Es gibt zwei gängige Wege: Entweder die Vertrauensperson leert den Briefkasten, öffnet nach Absprache wichtige Post und schickt Ihnen ein Foto. Oder Sie richten einen Nachsendeauftrag an eine Vertrauensperson ein. Buchen Sie den Nachsendeauftrag direkt bei der Deutschen Post – im Internet bieten Drittanbieter denselben Service zu deutlich höheren Preisen an.
Handlungsempfehlung: Bitten Sie Ihre Vertrauensperson ausdrücklich darum, Briefe von Behörden, Versicherungen und Banken sofort zu fotografieren. Hinterlegen Sie bei wichtigen Stellen – zum Beispiel beim Finanzamt über ELSTER – nach Möglichkeit eine E-Mail-Adresse oder ein digitales Postfach.
Das Auto: stilllegen, ruhen lassen oder weiterfahren lassen?
Ein Auto, das vier Monate ungenutzt am Straßenrand steht, verursacht weiter Kosten und kann Schaden nehmen – von der entladenen Batterie bis zu Standplatten. Viele Versicherer bieten bei einer vorübergehenden Abmeldung eine beitragsfreie Ruheversicherung an; ein Saisonkennzeichen ist eine Alternative, wenn Sie jedes Jahr zur selben Zeit fahren und nicht fahren. Welche Lösung sich rechnet, hängt vom Einzelfall ab.
Handlungsempfehlung: Fragen Sie Ihre Kfz-Versicherung vor der Abreise, was eine Abmeldung mit Ruheversicherung für Sie bedeuten würde, und rechnen Sie die ersparten Beiträge gegen Ab- und Wiederanmeldung. Soll das Auto angemeldet bleiben, bitten Sie Ihre Vertrauensperson, es alle paar Wochen kurz zu bewegen.
Typische Fehler und Stolperfallen
- Abwesenheit nicht an die Hausratversicherung melden – im Schadensfall droht eine Leistungskürzung
- Heizung komplett abschalten – Frost- und Schimmelgefahr, und oft ein Verstoß gegen Vertragspflichten
- Vertrauensperson ohne Notfallnummern und Anleitung zurücklassen
- Behördenbriefe wochenlang ungeöffnet liegen lassen – Fristen laufen trotzdem
- Nachsendeauftrag über teure Drittanbieter statt direkt bei der Deutschen Post buchen
- Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten
Checkliste: Ihr Zuhause in den letzten Wochen vor der Abreise
- 6 Wochen vorher: Versicherungsbedingungen prüfen, Abwesenheit schriftlich bei Hausrat- und ggf. Wohngebäudeversicherung melden
- 4 Wochen vorher: Vertrauensperson festlegen, Kontrollintervalle vereinbaren, Vermieter oder Hausverwaltung informieren
- 3 Wochen vorher: Nachsendeauftrag oder Post-Lösung einrichten, digitale Postfächer bei Behörden aktivieren
- 2 Wochen vorher: Auto-Frage klären (Ruheversicherung, Saisonkennzeichen oder Bewegungsfahrten)
- Letzte Woche: Notfallblatt für die Vertrauensperson schreiben, Zeitschaltuhren einrichten
- Abreisetag: Heizung niedrig, Wasser zu, Kühlschrank leer, Fenster zu, Fotos von Thermostat und Haupthahn machen
| Meine Erfahrung auf einen Blick
Wer länger unterwegs war, kennt das Gefühl in den ersten Tagen: Die Gedanken wandern nicht zum Strand, sondern zur Heizung zu Hause. Die Ruhe unterwegs beginnt mit einer guten Vorbereitung daheim. Der wertvollste Baustein ist fast immer die Vertrauensperson – eine kurze Nachricht nach jedem Kontrollbesuch ersetzt viele schlaflose Nächte am anderen Ende der Welt. |
Fazit
Das Zuhause in Deutschland abzusichern, ist kein großer Aufwand – aber es muss vor der Abreise passieren, nicht aus der Ferne. Die klare Reihenfolge lautet: Versicherung informieren, Heizung und Wasser richtig einstellen, eine verlässliche Vertrauensperson einbinden. Wer diese drei Punkte erledigt, hat die größten Risiken im Griff. Offen bleibt, wie Ihr konkreter Vertrag „unbewohnt“ definiert – das lässt sich nur mit einem Blick in die eigenen Bedingungen oder einem Anruf beim Versicherer klären.
Wichtiger Hinweis
Alle Angaben zu Preisen, Fristen, Gesetzen und Bestimmungen beruhen auf persönlichen Einschätzungen und Recherchen ohne Gewähr und können sich ändern. Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Vertrag. Informieren Sie sich vor wichtigen Entscheidungen zusätzlich auf den jeweiligen offiziellen Seiten und direkt bei Ihrem Versicherer.
Quellen
- Bund der Versicherten e. V. – Hinweise zu Hausrat- und Wohngebäudeversicherung beim Überwintern
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – Musterbedingungen Hausrat (VHB) und Wohngebäude (VGB)
- Verbraucherzentrale – Hausratversicherung: Pflichten bei längerer Abwesenheit
- Deutsche Post – Nachsendeservice für Privatkunden

Schreibe einen Kommentar