Digitale Möglichkeiten

Digitaler Nachlass: Was mit Accounts, Fotos und Abos nach dem Tod passiert – und wie Sie jetzt vorsorgen

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„Um meine Papierakten habe ich mich gekümmert – aber was passiert eigentlich mit meinem E-Mail-Konto, wenn ich einmal nicht mehr da bin?“ Diese Frage stellen sich erstaunlich wenige Menschen, obwohl die meisten von uns heute Dutzende digitale Konten besitzen: E-Mail, soziale Netzwerke, Online-Banking, Streaming-Abos, Cloud-Speicher mit Familienfotos.

Anders als beim klassischen Nachlass gibt es für digitale Konten keine automatische, einheitliche Regelung – jeder Anbieter hat eigene Vorgaben. Wer sich frühzeitig darum kümmert, erspart den Angehörigen im Ernstfall viel Aufwand und emotionale Belastung.

Kurz-Empfehlung auf einen Blick

Der digitale Nachlass fällt rechtlich grundsätzlich genauso in die Erbmasse wie physisches Eigentum – Erben treten also in bestehende Vertragsverhältnisse ein. Praktisch scheitert der Zugriff aber oft an fehlenden Zugangsdaten. Eine schriftliche, sicher aufbewahrte Übersicht der wichtigsten Konten mit Vollmacht ist der wirksamste Einzelschritt, den Sie schon heute umsetzen können.

Was rechtlich mit digitalen Konten passiert

Der Bundesgerichtshof hat 2018 in einem vielbeachteten Urteil klargestellt, dass digitale Accounts wie ein Facebook-Konto vererbbar sind und in die Erbmasse fallen – Erben haben demnach grundsätzlich Anspruch auf Zugang, ähnlich wie bei einem physischen Tagebuch. Das gilt im Grundsatz auch für andere Online-Dienste, auch wenn einzelne Anbieter versuchen, das über ihre Nutzungsbedingungen einzuschränken.

Das Problem in der Praxis ist selten die Rechtslage, sondern der tatsächliche Zugriff: Ohne Passwort oder Vollmacht müssen Angehörige oft mühsam die Sterbeurkunde und einen Erbschein vorlegen, bevor ein Anbieter überhaupt reagiert – ein Prozess, der sich über Monate hinziehen kann.

Die wichtigsten Kontotypen und was mit ihnen geschieht

Nicht jeder digitale Dienst funktioniert nach denselben Regeln. Ein Überblick über die wichtigsten Kategorien hilft, die eigene Vorsorge gezielt zu priorisieren.

E-Mail-Konten

Das E-Mail-Konto ist oft der Schlüssel zu allen anderen Diensten, da es meist für Passwort-Rücksetzungen genutzt wird. Ohne Zugriff auf das E-Mail-Konto wird die Verwaltung des restlichen digitalen Nachlasses erheblich schwieriger.

Soziale Netzwerke

Größere Plattformen bieten inzwischen eigene Regelungen an, etwa die Umwandlung in einen „Gedenkzustand“ oder eine vorab benannte Kontaktperson, die im Todesfall bestimmte Funktionen übernehmen kann. Diese Einstellung lässt sich meist schon zu Lebzeiten in den Konto-Einstellungen hinterlegen.

Kostenpflichtige Abos

Streaming-Dienste, Zeitschriften-Abos oder Cloud-Speicher mit monatlicher Gebühr laufen ohne aktive Kündigung häufig einfach weiter und belasten das Konto der verstorbenen Person weiter. Eine vollständige Liste laufender Abos erspart Angehörigen mühsames Nachforschen anhand der Kontoauszüge.

Cloud-Fotos und persönliche Dokumente

Gerade Familienfotos, die nur noch in der Cloud und nicht mehr ausgedruckt existieren, gehen ohne Zugangsdaten im schlimmsten Fall unwiederbringlich verloren. Ein regelmäßiges lokales Backup wichtiger Fotos ist eine einfache zusätzliche Absicherung, unabhängig von der Nachlassplanung.

So richten Sie Ihre digitale Vorsorge praktisch ein

Der wirkungsvollste Schritt ist eine schriftliche Übersicht aller wichtigen Konten – nicht zwingend mit den tatsächlichen Passwörtern, sondern zumindest mit Benutzernamen, Anbieter und dem Hinweis, wo die Zugangsdaten sicher hinterlegt sind, etwa in einem Passwort-Manager mit einem einzigen Master-Passwort.

Passwort-Manager als zentrale Lösung

Ein Passwort-Manager bündelt alle Zugangsdaten hinter einem einzigen, gut geschützten Master-Passwort. Wird dieses eine Passwort einer Vertrauensperson zugänglich gemacht – etwa in einem versiegelten Umschlag beim Notar oder in einem Bankschließfach – ist im Ernstfall der Zugriff auf alle hinterlegten Konten mit einem Schritt möglich.

Digitale Vollmacht ergänzt das Testament

Eine gesonderte digitale Vollmacht, die konkret regelt, wer im Todes- oder Pflegefall auf welche Konten zugreifen und sie verwalten oder löschen darf, ist sinnvoll, weil ein allgemeines Testament diese Details oft nicht abdeckt. Diese Vollmacht sollte schriftlich fixiert und der Vertrauensperson bekannt sein, muss aber nicht zwingend notariell beurkundet werden.

Typische Fehler/Stolperfallen

  • Passwörter werden nirgends dokumentiert – Angehörige stehen im Ernstfall vor verschlossenen Konten.
  • Nur an große Plattformen wird gedacht, kleinere, aber kostenpflichtige Abos geraten in Vergessenheit und laufen unnötig weiter.
  • Ein Passwort-Manager wird eingerichtet, aber das Master-Passwort ist für niemanden sonst zugänglich.
  • Digitale Fotos existieren nur in der Cloud, ohne lokales Backup – bei Kontosperrung drohen unwiederbringliche Verluste.
  • Die Kontaktperson-Funktion sozialer Netzwerke wird nicht genutzt, obwohl sie kostenlos und schnell eingerichtet ist.

Meine Erfahrung auf einen Blick

  • Ich habe eine einfache Liste meiner wichtigsten Konten angelegt – Anbieter, Benutzername, Hinweis auf den Passwort-Manager, keine Klartext-Passwörter.
  • Das Master-Passwort meines Passwort-Managers liegt schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bei einer Vertrauensperson.
  • Bei den großen sozialen Netzwerken habe ich die Kontaktperson-Funktion aktiviert – das hat insgesamt keine 15 Minuten gedauert.

Fazit

Der digitale Nachlass ist kein Nischenthema für Technikfans, sondern längst Alltag für jeden, der E-Mail, Online-Banking oder soziale Netzwerke nutzt. Die gute Nachricht: Mit überschaubarem Aufwand – einer Kontoübersicht, einem Passwort-Manager und einer kurzen digitalen Vollmacht – lässt sich das Thema für die Angehörigen erheblich entschärfen.

Meine klare Empfehlung: Beginnen Sie nicht mit dem Anspruch auf Vollständigkeit, sondern mit den drei, vier wichtigsten Konten – E-Mail, Bank, wichtigste soziale Netzwerke. Der Rest lässt sich nach und nach ergänzen.

Wichtiger Hinweis

Die Angaben zu Funktionen, Einstellungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Beitrag beruhen auf persönlichen Einschätzungen und Erfahrungen ohne Gewähr und können sich durch Updates der jeweiligen Anbieter oder durch Gesetzesänderungen ändern. Informieren Sie sich vor wichtigen Schritten zusätzlich im offiziellen Hilfebereich des jeweiligen Anbieters und bei rechtlichen Fragen bei einem Notar oder Rechtsanwalt.

Quellen

  • Bundesgerichtshof – Urteil zum digitalen Nachlass (Facebook-Fall), Az. III ZR 183/17
  • Verbraucherzentrale – Informationen zum digitalen Nachlass

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